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UVV-Prüfung

Denken Sie rechtzeitig an die jährliche UVV-Prüfung. Eine Überprüfung bei uns ist kalkulierbar - die von der Berufsgenossenschaft auf der Baustelle bringt Streß, Arbeitsausfall und unnötige Zusatzkosten.

Ganz zu schweigen von dem Problem, wenn einem Kollegen etwas passiert. Der Unternehmer bzw. der Verantwortliche ist nach Betriebssicherheitsverordnung allein für die Überprüfung verantwortlich - leben Sie gern mit einem Bein im Knast? Wenn nicht, dann lassen Sie Ihre Geräte vom ausgebildeten Fachmann prüfen.

Im Übrigen: Schweißmaschinen gelten nicht mehr als "Stromverbraucher" und dürfen nicht mehr nach VDE 0702 geprüft werden! Ihr Elektriker hat meist nicht die notwendige Ausrüstung und Fachkenntnis dazu.