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UVV-Prüfung elektrische Geräte

UVV-Prüfung Schweißgeräte

Denken Sie rechtzeitig an die jährliche UVV-Prüfung. Eine Überprüfung bei uns ist kalkulierbar - die Prüfung von der Berufsgenossenschaft auf der Baustelle bringt Streß, Arbeitsausfall und unnötige Zusatzkosten.

Ganz zu schweigen von dem Problem, wenn einem Kollegen etwas passiert. Der Unternehmer bzw. der Verantwortliche ist nach Betriebssicherheitsverordnung allein für die Überprüfung verantwortlich - leben Sie gern mit einem Bein im Knast? Wenn nicht, dann lassen Sie Ihre Geräte vom ausgebildeten und zertifiziertem Elektrofachmann prüfen.

Im Übrigen: Schweißmaschinen gelten nicht mehr als "Stromverbraucher" und dürfen nicht mehr nach VDE 0702 geprüft werden! Ihr Elektriker hat meist nicht die notwendige Ausrüstung und Fachkenntnis dazu. Schweißgeräte müssen nach der Reparatur und turnusmäßig nach DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4) geprüft werden. Zertifizierte Elektrofachkräfte sind für komplexe Prüfungen verantwortlich, insbesondere bei Reparaturen oder Änderungen. Die UVV-Prüfung für gewerblich genutzte Arbeitsmittel ist für Unternehmen gesetzlich verpflichtend.